Allgmeine Geschäftsbedingungen
der Joh. Kirchhoff & Söhne GmbH & Co. KG
Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Rechtsgeschäften, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis sie rechtsverbindlich angenommen und durch uns schriftlich bestätigt wurden, es sei denn, die von uns angebotene Ware ist durch uns bereits geliefert worden.
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit angenommen und zudem vereinbarten Liefertag ausgeliefert. Eine Auslieferung zu einer bestimmten Uhrzeit gilt als unverbindliche Zusatzleistung. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so sind wir berechtigt, zusätzliche Kosten in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus an den gemeinsam vereinbarten Ort. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge, der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- undLeergut) sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen, ansonsten sind Mängelrügen und daraus resultierende Gewährleistungsansprüche im Einvernehmen der Beteiligtenausgeschlossen.
Mängelrügen an der Beschaffenheit der Ware gelten nur dann als berechtigte Reklamation, wenn mindestens 50% der Nennfüllmenge des Reklamationsgutes zurückgeführt werden und der Hersteller diese Reklamation anerkennt. Ersatz erfolgt nur in Höhe der mengenmäßigen Rückgabe und anteilig vom Kaufpreis. Eine Rückgabe von nicht reklamationsfähiger Ware an den Käufer ist ausgeschlossen. Soweit vorhanden, werden die Waren mit handelsüblichen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. Abfülldatum ausgeliefert. Alle Mängelrügen aufgrund des MHD bzw. der Restlaufzeit werden nur bei sofortiger Prüfung bei Anlieferung und umgehender Rückgabe an uns akzeptiert. Weitere Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine Skontierung oder eine andere Zahlungsweise bedarf im Einvernehmen der Beteiligten einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften, Wechseln, Überweisungen etc. gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der unwiderruflichen Gutschrift bei Kirchhoff als erfolgt. Zahlungen des Vertragspartners von Kirchhoff werden, soweit Zahlungsverzug eingetreten ist, zunächst auf die angefallenen Zinsen und etwaigen sonstigen Kosten der Forderungsverfolgung und erst danach zur Tilgung der Hauptschuld verwendet, wobei jeweils die älteste Schuld aus dem Vertragsverhältnis zuerst getilgt wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine besondere schriftliche Verrechnungsbestimmung mit der Zahlung verbunden ist.
Sollte der vereinbarte Zahlungsweg Lastschrift sein und die Bank des Käufers die Lastschrift mangels Deckung oder aufgrund eines nicht berechtigten Widerrufs nicht einlösen, so behalten wir uns vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,00€ zzgl. Bankspesen und gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben.
Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller unbepfandeten Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nichtzurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das gezahlte Pfandgeld wird dabei angerechnet. Ist der Wert bzw. die Menge des Leerguts, welches der Käufer an uns zurückführt mindestens 25% höher als der/die von uns als Pfand gelieferte, behalten wir uns vor, eine angemessene Gebühr für die Leergutrückführung zu erheben.
Der Käufer von Kohlensäure erkennt mit Bestellung der Kohlensäure unsere Miet- bzw. Leihbedingungen an.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für jeden Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt des Weiterverkaufs. Übersteigt der Wert der Sicherungen einschließlich der Aufrechnungsmöglichkeiten unsere restlichen Forderungen, werden wir auf Verlangen des Käufers die übersteigenden Sicherungen freigeben, sobald alle unsere Forderungen erfüllt sind. Die gesetzlich geregelten Erfüllungs-Surrogate gelten für den Fall der berechtigten Geltendmachung als Erfüllung.
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, in jedem Fall aber, soweit gesetzlich zulässig, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden sowie der Höhenach auf den Lieferwert begrenzt.
Der Vertragspartner von Kirchhoff ist zur Aufrechnung gegen fällige Forderungen von Kirchhoff nur berechtigt, wenn die zur Aufrechnung vom Vertragspartner gestellten Forderungen von Kirchhoff unbestritten oder sonst rechtskräftig festgestellt sind. Leistungsverweigerungsrechte des Vertragspartners von Kirchhoff gegen fällige Zahlungsansprüche von Kirchhoff sind ausgeschlossen, soweit dies im Rahmen von § 309 Ziffer 2 BGB oder sonst gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst irgendwelche Regelungen aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten unwirksam sein oder werden, so gelten im Einvernehmen der Beteiligten diejenigen Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt für eine Lücke in den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
Änderungen und Ergänzungen von schriftlichen Vereinbarungen bedürfen, soweit nicht eine andere Form ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Als Erfüllungsort für alle aus dem Rechtsverhältnis der Beteiligten resultierenden Verpflichtungen ist Barsbüttel vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Beteiligten aus allen Rechtsverhältnissen gilt - soweit eine Gerichtsstandvereinbarung in gesetzlich zulässiger Weise getroffen werden kann – Hamburg.